Klassenkasse: was in deinem Bundesland gilt
Klassenkasse rechtlich geklärt: vier Fragen entscheiden alles, von Konto bis Restgeld. Wen du in deinem Bundesland fragst und was ihr aufschreiben solltet.
Zwei Elternvertreter in einer Fortbildung, Kaffeepause, beide führen seit einem Jahr eine Klassenkasse. Er aus Niedersachsen, sie aus Hamburg.
- Bei uns macht das die Lehrerin.
- Bei uns darf die das gar nicht.
- Doch, klar.
- Nein.
Beide haben recht, und genau das ist das Problem. Schule ist in Deutschland Ländersache. Sechzehn Bundesländer, dazu Schulform, Schulordnung und die Handhabe der einzelnen Schule - was im Forenthread von 2019 aus Bayern steht, hilft dir in Brandenburg exakt gar nicht.
Deshalb steht hier keine Liste mit sechzehn Antworten. Hier steht, wie du in einer Woche die Antwort bekommst, die für deine Schule wirklich gilt.
Das hier ist Erfahrung aus der Elternvertretung und keine Rechtsberatung. Was bei euch gilt, sagen dir die Stellen weiter unten.
Die vier Fragen, die alles entscheiden
Alles, worüber am Elternabend gestritten wird, hängt an diesen vier Fragen. Beantwortet sie einmal sauber, und der Rest ergibt sich.
1. Wer hält das Geld? Die Elternvertretung, eine Lehrkraft, der Förderverein oder die Schule selbst. Davon hängt ab, wessen Regeln überhaupt greifen und wen du für die Fragen 2 bis 4 überhaupt fragen musst. Kläre diese Frage zuerst, alle anderen hängen daran.
2. Auf welches Konto? Privatkonto des Kassenwarts, getrenntes Unterkonto, Vereinskonto oder Schulkonto. Das ist die Frage mit den größten Folgen und die am seltensten gestellte. Was ein Privatkonto praktisch bedeutet, steht ausführlich im Artikel zu Erlaubnis und Haftung.
3. Was passiert mit einem Überschuss? Nach der Klassenfahrt bleiben 87,40 Euro übrig. Ins nächste Schuljahr mitnehmen, anteilig zurückzahlen oder für die Klasse ausgeben? Alle drei Wege kommen vor. Wichtig ist, dass der Weg vorher feststeht und nicht im Juni erfunden wird.
4. Was passiert, wenn ein Kind die Schule wechselt? Anteiliges Restgeld zurück, oder bleibt es im Topf? Auch das gehört vorher geklärt, weil es sonst genau im unpassendsten Moment auftaucht, nämlich beim Abschied.
Wen du fragst
In dieser Reihenfolge, von schnell nach gründlich:
- Die Schulleitung. Erste Adresse, immer. Sie kennt die Handhabe an eurer Schule und die Vorgaben, die von oben gekommen sind. Ein Gespräch dauert fünf Minuten und erspart dir drei Abende Recherche.
- Der Schulelternbeirat oder die Elternvertretung der Schule. Dort sitzen Leute, die dieselbe Frage vor zwei Jahren schon hatten. Manche Schulen haben längst eine schriftliche Regelung, von der in der einzelnen Klasse niemand weiß.
- Die Landeselternvertretung deines Bundeslandes. Genau dafür ist sie da. Sie kennt die Landesregelungen und sagt dir auch, wenn es keine gibt.
- Das Schul- oder Bildungsministerium deines Bundeslandes. Die Stelle, die verbindlich Auskunft geben kann. Manche Länder veröffentlichen Handreichungen zum Umgang mit Geldern in der Schule, andere nicht.
- Die Verbraucherzentrale, wenn es um Datenschutz oder Zahlungsdienste geht und nicht um Schulrecht.
Was alle fünf gemeinsam haben: Sie sagen dir, was für dich gilt. Eine Suchmaschine sagt dir, was irgendwo gilt.
Schreibt es auf, einmal
Der eigentliche Trick kommt danach. Ihr habt jetzt vier Antworten. Wenn sie nirgends stehen, sind sie im September verschwunden und die Diskussion beginnt von vorn, mit anderen Eltern und schlechterer Laune.
Fünf Zeilen ins Protokoll des Elternabends reichen:
- Die Klassenkasse führt (Name der Rolle, nicht der Person).
- Das Geld liegt auf (Konto-Art).
- Abgerechnet wird (wann und wie oft).
- Ein Überschuss wird (Weg aus Frage 3).
- Bei Schulwechsel gilt (Weg aus Frage 4).
Dieses Protokoll ist deine Rückendeckung. Es beantwortet die Frage aus der letzten Reihe, bevor sie gestellt wird, und es übergibt sich beim Wechsel des Kassenwarts von selbst. Wie der Rest des Jahres dann abläuft, steht im Leitfaden zum Klassenkasse-Führen.
Werkzeuge ersetzen diese fünf Zeilen nicht, sie halten nur die Zahlen dahinter sauber. Bei ClassKasa sehen Eltern über einen Link den Stand einer Sammlung, ohne dass ein Name öffentlich wird, und das Geld fließt per normaler Überweisung von Konto zu Konto - wir sind kein Zahlungsdienst und halten kein Geld. Im Gratisplan hakst du jede Zahlung selbst ab; erst mit Premium liest der Kontoauszug-Abgleich mit und passende Überweisungen buchen sich von allein. Premium gilt pro Klasse, derzeit 6 Euro im Monat, auf 25 Familien verteilt rund 24 Cent pro Familie. Der aktuelle Preis steht auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Darf eine Lehrkraft die Klassenkasse führen?
Das hängt am Dienstrecht des jeweiligen Bundeslandes und an der Handhabe der Schule. In der Praxis halten sich viele Lehrkräfte bewusst heraus, weil fremdes Bargeld für sie ein Haftungsthema ist. Verbindlich beantwortet das die Schulleitung.
Braucht die Klassenkasse ein eigenes Konto?
Ob es bei euch vorgeschrieben ist, beantwortet die Schulleitung - das ist Frage 2 von oben. Praktisch spricht viel dafür: Ein getrenntes Unterkonto macht sichtbar, welches Geld der Klasse gehört, und die Abrechnung schreibt sich halb von selbst.
Wem gehört das Restgeld am Schuljahresende?
Das ist Frage 3, und sie gehört an den Anfang des Schuljahres, nicht in den Juni. Verbindlich beantworten kann sie die Schulleitung, sonst die Landeselternvertretung. Entschieden wird der Weg in jedem Fall gemeinsam und aufgeschrieben, still verfügt nie. Wie eine saubere Schlussrechnung aussieht, steht in der Abrechnung zum Schuljahresende.
Gibt es einen offiziellen Leitfaden für mein Bundesland?
Manche Länder veröffentlichen Handreichungen, andere überlassen es den Schulen. Frag die Landeselternvertretung, die weiß es und antwortet meistens schnell.
Die beiden aus der Kaffeepause haben übrigens beide nachgefragt. Zwei verschiedene Antworten, beide schriftlich, beide seitdem im Protokoll.